Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021 |
Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.
Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.
Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:
Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde
nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.
und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:
„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.
Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.
Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.
Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG CHEMNITZ
Annaberger Straße 105, 09120 Chemnitz
Kontakt und Anmeldung:
Antje Pfeifer
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050